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Unterstützung beim Thema 42.BimSchV

Bei uns stehen Hygiene-Vorschriften bereits seit Jahren im Fokus – und das nicht nur bei der Produktentwicklung, sondern auch unter dem Service-Aspekt. So haben sich unsere Spezialisten der GOHL-KTK GmbH intensiv mit den Betreiberpflichten befasst und können:

Wir können Ihnen wertvolle Unterstützung bei folgenden Pflichten anbieten:

  • Chemische und  chemisch-physikalische  Untersuchungen
  • Wartung der Kühltürme unter Berücksichtigung des 3 der 42. BImSchV, falls erforderlich:
  • eventueller Austausch  verstoffwechselbarer  Anlagenteile  durch  geeignete  Bauteile
  • Einbau effektiv  wirksamer Tropfenabscheider
  • Vorkehrungen zur  Durchführung  der  Inspektion  (zusätzl.  Luken  einbauen)
  • möglichst vollständige  Entleerbarkeit  (zusätzl.  Entleerungen  anbringen)
  • Anbringen von Probeentnahmestellen

 

 Sowie in Zusammenarbeit mit unabhängigen Partnern: 

  • Erstellung der  Gefährdungsbeurteilung  durch  unabhängige  Partner
  • Wasseraufbereitung  und   Wasserbehandlung
  • Hygienekontrollen mit  Probennahme  durch  geschulte  Probenehmer
  • Mikrobiologische Untersuchungen durch akkreditierte Labors mit geeigneten Verfahren für Kühlturmwasser
  • Führen des Betriebstagebuchs mit Ziel in digitaler Form
  • Sachverständigenprüfung §14 der 42. BImSchV durch unabhängige Partnern

Die Gefährdungsbeurteilung betrachtet und evaluiert Risiken, die durch Umwelteinflüsse und den Kühlprozess entstehen können. Sie ist durch eine zertifizierte Person durchzuführen und umfasst die Schritte:

a) Risikoanalyse
Betrachtung der Risiken, die durch Umwelteinflüsse und das Kühlsystem entstehen können.

b) Risikobewertung
Bewertung und Klassifikation der Risiken hinsichtlich ihrer potentiellen Auswirkungen auf die hygienische Sicherheit, einschließlich einer vollständigen Dokumentation.

Beschreibung des Risikos
Grundlegend gilt bei höheren Temperaturen, je mehr organisch verwertbare Substanzen im Kreislauf vorhanden sind, umso höher ist das mikrobiologische Wachstum. Ein Überangebot an Umweltverunreinigungen kann zu Ablagerungen (Brutstätten) im System führen und muss daher vermieden werden. Konstruktion, Betriebszustände, Betriebsunterbrechungen, Stagnation, Anfahrverhalten und die regelmäßige Kontrolle der Einbauten und des Betriebs müssen bewertet werden.

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